Übernimmt das nicht die Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bei Wasserschäden/Schimmel?

Bei einem plötzlichen und unvorhergesehenen Leitungswasserschaden springt die Gebäudeversicherung häufig ein – das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Bei Feuchtigkeit durch bauliche Mängel, schleichendes Eindringen von Regenwasser oder Schimmel durch falsches Lüften ist die Versicherungsdeckung dagegen oft nicht gegeben. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit Ihrer Versicherung zu sprechen – wir können Ihnen dabei helfen, den Schaden fachgerecht zu dokumentieren, was die Grundlage jeder erfolgreichen Regulierung ist.

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